Eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Toluna analysiert die Versicherungs-Schwerpunkte der Deutschen. Überraschender Befund: Materielle Güter wie Hausrat scheinen eine Absicherung eher zu verdienen als die eigene Familie.
So verfügen lediglich 26 Prozent der deutschen Haushalte mit Kindern über eine Risikolebensversicherung. Und das, obwohl in derselben Umfrage nur 41 Prozent der Männer und 51 Prozent der Frauen angaben, noch nie in einer lebensgefährlichen Situation gewesen zu sein. Jeder Fünfte wird immerhin das Renteneintrittsalter von 67 Jahren nicht erreichen. Auch Berufsunfähigkeitspolicen (BU) sind ähnlich dünn gesät; von den Single-Haushalten hat sogar nur jeder zehnte eine abgeschlossen. Damit liegt der BU-Verbreitungsgrad ähnlich hoch wie der von Brillenversicherungen. Anders dagegen das Bild bei den Sachversicherungen: Eine Hausratpolice haben 67 Prozent der Befragten im Versicherungsordner. Auf einen höheren Wert (69 Prozent) kommt nur die Kfz-Police
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216 Billionen US-Dollar betragen die Schulden von Staaten, Unternehmen und Privathaushalten weltweit – ein neues Rekordhoch. Mehr als zehn Billionen Dollar kamen allein im ersten Halbjahr 2016 hinzu, wie das Institute of International Finance (IIF) errechnet hat. Die Gesamtsumme entspricht rund dem 3,25-Fachen der weltweiten jährlichen Wirtschaftsleistung. In den reichen Industriestaaten belaufen sich die Schulden gar knapp auf das Vierfache des Bruttoinlandsprodukts – vor zehn Jahren war es noch rund das Doppelte des BIP.
Schuld ist nicht nur die Niedrigzinspolitik der Notenbanken, sondern auch mangelnder Sparwille der Regierungen. Das billige Geld verlockt zur ungebremsten Kreditaufnahme, und oftmals fließt das Kapital dann in Wirtschaftssektoren, in denen bereits Überkapazitäten herrschen, oder kommt gar nicht in der Realwirtschaft an. Experten warnen daher schon vor einer neuen Finanzkrise. Mit seinem ausgeglichenen Staatshaushalt steht Deutschland weltweit einigermaßen allein auf weiter Flur – die Mahnung des EZB-Präsidenten Mario Draghi an die Regierungen der Euro-Länder, ihre „Hausaufgaben“ zu machen, blieb bislang fruchtlos.
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Es ist mittlerweile fast Standard und klingt oftmals sehr verlockend, wenn Autohändler ein Gesamtpaket aus Finanzierung, Wartung und Versicherung für das neue Kfz unterbreiten. Haftpflicht und Vollkasko werden da schon mal für 20 oder 30 Euro monatlich angeboten, zumindest für eine mehrjährige Laufzeit. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen kann, muss aber nicht überzeugend sein. Entscheidend sind die genauen Bedingungen – die viele Autokäufer in der Euphorie des Augenblicks nicht so genau anschauen.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat die Tarife analysiert und kommt zu dem Schluss: Sonderangebote lohnen sich meist, wohingegen die üblichen Angebote in der Regel teurer sind als bei einem herkömmlichen Abschluss über einen Vermittler. Wichtig ist, dass alle relevanten Schadensszenarien abgedeckt sind. Oftmals werden in den Autohersteller-Policen grobe Fahrlässigkeit oder Marderbiss ausgeklammert. Das kann im Ernstfall teuer für den Autobesitzer werden. Daher gilt: Beim Abschluss das Kleingedruckte nicht vergessen!
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Die Unruhe an den internationalen Märkten steigt; Stichworte sind Brexit, China-Wachstum, US-Wahlen, Krisen im Nahen Osten und, und, und. Als erfahrungsgemäß zwangsläufige Folge haben die Investoren das Gold wiederentdeckt. Dessen Kurs liegt wieder bei über 1.300 US-Dollar, nachdem er zum Jahreswechsel noch bei etwas über 1.000 Euro gedümpelt hatte. Ökonomen vergleichen den Goldpreis gern mit einem Fieberthermometer der internationalen Finanzmärkte. Demzufolge herrscht aktuell erhöhte Temperatur.
Nicht wenige Analysten sehen das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht, immerhin lag das Rekordhoch Anfang 2011 bei 1.921 Dollar. 1.500 Dollar seien auch bis Ende des Jahres wieder drin, meinen manche Goldexperten. Ein Einstieg könnte sich daher durchaus noch lohnen. Klar ist aber, dass man als Goldanleger starke Nerven braucht und unter Umständen auch Verluste aussitzen können muss.
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Die ersten Vorreiter unter den Versicherern bieten bereits Rabattmodelle an: Wer ihnen persönliche Daten zum Bewegungs- oder zum Fahrverhalten automatisiert übermittelt, zahlt niedrigere Beiträge zur Kranken- oder Kfz-Versicherung. Erhoben werden die Daten von Fitnessarmbändern, die mit dem Smartphone verbunden sind, oder im Auto von kleinen Telematik-Boxen mit GPS-Ortung und Funkverbindung zu einem Server des Versicherers bzw. eines von diesem beauftragten Dienstleisters.
Eine neue Studie hat nun untersucht, wie empfänglich die Deutschen für diese Angebote sind. Das Ergebnis zeigt, dass die Datenschutzsensibilität hierzulande gar nicht so ausgeprägt ist, wie es dem verbreiteten Ruf der Deutschen entspricht. 54 Prozent der Befragten wären bereit, ihren Krankenversicherer mit persönlichen Daten zu versorgen; für 21 Prozent wäre ein Beitragsvorteil von 50 Euro jährlich dafür schon ausreichend. Ihr Fahrverhalten würden 44 Prozent für den Kfz-Versicherer dokumentieren lassen. Im Gegenzug würde ihnen im Schnitt ein Beitragsvorteil von 160 Euro pro Jahr vorschweben. Angesichts dieser großen Bereitschaft, Daten zum eigenen Lebensstil zu teilen, dürfte das Angebot an entsprechenden Tarifen in Zukunft noch deutlich anwachsen.
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Trau, schau, wem: Wer sein Kfz gern mal privat verleiht, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das betrifft Bußgelder und Knöllchen ebenso wie die Haftung bei Unfällen. Auch mit Vollkaskoschutz können Kosten anfallen – daher schadet es nicht, im Vorhinein konkrete Abmachungen zu treffen.
Bei Bußgeldverfahren ist die Sache noch relativ klar: Der Fahrer steht in der Pflicht. Gegebenenfalls muss dem Halter nachgewiesen werden, dass er auch gefahren ist, was in der Regel mit dem Messbild geschieht. Da dieses aber gemeinhin eher unscharf ist, muss man nötigenfalls Einspruch einlegen und vor Gericht einen Abgleich von Foto und Person vornehmen lassen. Anders sieht es bei Knöllchen aus: Fürs Falschparken haftet der Halter, der sich dann mit dem tatsächlichen Schuldigen sozusagen inoffiziell einigen muss.
Um größere Summen geht es meist bei Unfällen. Hier sollte unbedingt geklärt werden, ob der Ausleihende zum Kreis der berechtigten Fahrer gehört (etwa wegen eines Mindestalters). Bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug braucht man eine Vollkaskoversicherung, um nicht auf der Reparaturrechnung sitzen zu bleiben. Doch auch mit Vollkasko können Kosten entstehen, etwa durch eine folgende Beitragserhöhung, eine Selbstbeteiligung, geminderten Fahrzeugwert oder Mietwagengebühren. Es lohnt sich also, vor dem Verleihen alle Eventualitäten zu besprechen.
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Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.
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Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen: Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Darlehensbremse für Hausbauer.
Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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