Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen.
Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung.
Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
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Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer.
Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.
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Auch wenn der eigene Hund sich bisher immer vorbildlich verhalten hat: Dass seine Instinkte mal mit ihm durchgehen, ist nie ausgeschlossen. Im Fall der Fälle kann dabei ein nennenswerter Schaden entstehen. Beispiel: Ein Handwerker wird vom Hund gebissen und kann daraufhin einige Wochen lang nicht arbeiten. Neben Schmerzensgeld und Behandlungskosten käme dann noch der Verdienstausfall hinzu. Noch größeres Schadenspotenzial ergibt sich, wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Für den Schaden muss der Hundehalter auch dann einspringen, wenn er nichts falsch gemacht und alle Vorschriften beachtet hat („verschuldensunabhängig“).
In mittlerweile sechs Bundesländern – Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – ist Haftpflichtschutz für Hundehalter aus diesen Gründen schon vorgeschrieben. Lediglich Halter sogenannter Listenhunde, die als besonders gefährlich gelten, müssen deutschlandweit eine Police abschließen. Aus Eigeninteresse sollten auch die Tierfreunde in den anderen Bundesländern nicht erst warten, bis eine gesetzliche Versicherungspflicht kommt. Tierhalter-Haftpflichtversicherungen sind ab etwa 50 Euro Jahresprämie erhältlich, für einen Premium-Schutz werden bis zu 200 Euro aufgerufen.
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