Um 16 Prozent legte im vergangenen Jahr das Volumen zu, das von Nachhaltigkeitsfonds verwaltet wird. Damit beträgt es nun knapp 44 Milliarden Euro, wovon gut die Hälfte auf Aktien entfällt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich dieser Wert verdreifacht. Während ein Teil des jüngsten Volumenzuwachses auf die günstigen Aktienkursentwicklungen zurückgeht, steigt auch die Anzahl der Fonds. 1997 wurden erst zwölf gezählt, mittlerweile sind es 270, nachdem im letzten Jahr noch einmal neun weitere hinzugekommen sind. Dank dieser Erfolgsgeschichte machen nachhaltige Fonds heute knapp fünf Prozent vom Gesamtmarkt aus, der bei rund 899 Milliarden Euro rangiert (Stand November 2016, neuere Zahlen liegen noch nicht vor).
In die Zählung fließen Aktien-, Renten-, Misch-, Dach-, Mikrofinanzfonds und ETFs ein, die in Deutschland zugelassen sind und auch Privatanlegern offenstehen. Geschlossene Fonds hingegen, wie sie beispielsweise oft für Erneuerbare-Energie-Anlagen aufgelegt werden, sind dabei nicht erfasst. Das Volumen der tatsächlich in nachhaltige Investments geflossenen Gelder liegt daher deutlich höher.
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Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten.
Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
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Ist es grob fahrlässig, im Winter bei eisigen Temperaturen, aber trockener Straße mit Sommerreifen unterwegs zu sein? Darum drehte sich kürzlich ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Papenburg. Nachdem ein Fahrer unter ebenjenen Umständen einen Unfall verursacht hatte, wollte die Versicherung nur die Hälfte des Schadens erstatten – unter Verweis auf die Winterreifenpflicht. Der Geschädigte fand das unangemessen, da die Bereifung keinen Einfluss auf den Unfallhergang gehabt habe. Die Richter gaben ihm nun Recht.
Der Grund: Die Winterreifenpflicht gilt nicht generell, sondern nur bei Glatteis, Schneeglätte usw., also bei winterlichen Straßenverhältnissen. Angesichts von 1,8 Grad Außentemperatur sei es zwar „objektiv verkehrswidrig“ gewesen, mit Sommerreifen zu fahren, da mit Eisbildung gerechnet werden musste. Es fehlte nach Einschätzung des Gerichts aber ein subjektiv erheblich gesteigertes Verschulden, da der Fahrer im guten Glauben an trockene Straßen unterwegs war. Die Versicherung musste den vollen Schaden ersetzen.
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Rohrbruch durch Frost, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, Glätte: Im Winter gibt es rund ums Haus einige Gefahrenquellen, die man im Blick behalten sollte. Wer haftet in welchen Fällen?
Wenn Wasserleitungen frostbedingt brechen, ist prinzipiell die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht. Allerdings hat der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu beachten, sonst drohen Leistungskürzungen. Leitungen in leer stehenden Gebäudeteilen sollten entleert und abgesperrt werden. Zudem ist für eine ausreichende Beheizung zu sorgen, was auch für Mieter gilt. Regelmäßige Kontrollen, in der Frostperiode am besten halbwöchentlich, sind ebenfalls zumutbar. Schäden am Mobiliar fallen in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.
Eiszapfen müssen vom Hausbesitzer bzw. -bewohner regelmäßig vorsorglich entfernt werden. Kommt er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nach, droht bei Schäden eine Haftung. Bei Dachlawinen hingegen kommt es immer auf den Einzelfall und die lokalen Regelungen (beispielsweise in schneereichen Gebieten) an. Es empfiehlt sich jedenfalls, durch Schneefanggitter, Absperrungen oder Warnhinweise eventuellen Schädigungen vorzubeugen.
Bei vereisten oder verschneiten Wegen muss der Eigentümer oder Mieter für die Begehbarkeit sorgen, teilweise auch auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus. Um einer Haftung zu entgehen, reicht es aus, einen Streifen für Fußgänger frei zu halten.
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1,7 Prozent Inflation standen im vergangenen Dezember in Deutschland zu Buche – zuletzt wurde 2013 ein so hoher Wert registriert. Für die meisten Marktbeobachter kam diese Entwicklung überraschend, hatte der Teuerungssatz doch noch im November bei 0,8 Prozent gelegen – und damit gemessen an den Vormonaten und -jahren bereits auf hohem Niveau. Ein Ausrutscher dürfte der Anstieg aber nicht gewesen sein: Für Januar rechnet die Bundesbank sogar mit 2 Prozent Inflation.
Für Sparer sind das grundsätzlich keine guten Nachrichten: Da die Niedrigzinsphase unverdrossen anhält, droht ihnen eine stärkere Entwertung ihres Kapitals. Laut einer aktuellen Studie erhält der Durchschnittsbürger eine Verzinsung von 1,5 Prozent. Unterm Strich steht derzeit also ein Realverlust. Wer das nicht hinnehmen möchte, sollte seine Vermögensallokation stärker auf Rendite ausrichten. Aktieninvestments sind dazu das Mittel der Wahl, da sie langfristig hohe Sicherheit mit zumeist ordentlichem Wertzuwachs vereinen. Momentan stecken rund 78 Prozent der deutschen Anlegergelder in Hochsicherheitsvehikeln, die nur minimale Gewinne abwerfen.
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